Am 29. September 2023 hat der Bundesrat die Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes genehmigt, die zuvor vom Bundestag beschlossen wurde. Diese Gesetzesänderung hatte einen schwierigen Weg durch das Parlament genommen, nachdem im Februar 2023 ein nicht abgestimmter Entwurf durchgesickert war. Der Bundesrat hat das Gesetz jetzt gebilligt, und es benötigt keine Zustimmung der Länder, um in Kraft zu treten.
Die Bundesregierung wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorlegen, der sicherstellt, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach der Unterzeichnung wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und soll größtenteils am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Es wird erwartet, dass die Debatte über das Gebäudeenergiegesetz noch nicht abgeschlossen ist, da es voraussichtlich Ende 2023 oder Anfang 2024 erneut geändert wird, insbesondere im Zusammenhang mit dem noch zu beschließenden Wärmeplanungsgesetz.
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die finanzielle Förderung im Rahmen der nächsten Gesetzesänderung auszudehnen, um auch Maßnahmen zu unterstützen, die lediglich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ohne darüber hinauszugehen. Die Details dieses Beschlusses sind in der Drucksache 415/23 dokumentiert.
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